Familienrecht
Sie haben ein familienrechtliches Problem?
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht werden Sie von Herrn Lüllmann sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren vertrauensvoll, engagiert und effizient beraten und betreut.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen dabei im Bereich Scheidung, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt. Außerdem auf den Gebieten Zugewinnausgleich, Vermögensregelung, Zuweisung der Ehewohnung und Regelung des ehelichen Hausrats.
In Verbindung mit der Trennung von Ehegatten übernehmen wir die Regelung von Unterhaltsansprüchen sowie die Klärung aller vermögensrechtlichen Trennungsfolgen. Gleiches gilt bei der Trennung nicht verheirateter Partner
Sind von einer Trennung oder Scheidung Kinder betroffen, vertreten wir die Interessen der Eltern oder Elternteile zum Umgangsrecht, zur elterlichen Sorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und zum Kindesunterhalt.
Auch bei Gewalt in der Ehe übernimmt unsere Kanzlei Ihre Interessenswahrnehmung (Gewaltschutzverfahren)
Desweiteren beraten wir Sie im Vorfeld einer Eheschließung im Hinblick auf die Erstellung eines Ehevertrages.
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per e-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Gern vereinbaren wir einen ersten Termin, in dem wir Ihren Fall ausführlich besprechen und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risken und Kosten aufklären. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht werden Sie von Herrn Lüllmann sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren vertrauensvoll, engagiert und effizient beraten und betreut.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen dabei im Bereich Scheidung, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt. Außerdem auf den Gebieten Zugewinnausgleich, Vermögensregelung, Zuweisung der Ehewohnung und Regelung des ehelichen Hausrats.
In Verbindung mit der Trennung von Ehegatten übernehmen wir die Regelung von Unterhaltsansprüchen sowie die Klärung aller vermögensrechtlichen Trennungsfolgen. Gleiches gilt bei der Trennung nicht verheirateter Partner
Sind von einer Trennung oder Scheidung Kinder betroffen, vertreten wir die Interessen der Eltern oder Elternteile zum Umgangsrecht, zur elterlichen Sorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und zum Kindesunterhalt.
Auch bei Gewalt in der Ehe übernimmt unsere Kanzlei Ihre Interessenswahrnehmung (Gewaltschutzverfahren)
Desweiteren beraten wir Sie im Vorfeld einer Eheschließung im Hinblick auf die Erstellung eines Ehevertrages.
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per e-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Gern vereinbaren wir einen ersten Termin, in dem wir Ihren Fall ausführlich besprechen und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risken und Kosten aufklären. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.