Beratungshilfe
Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglichen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Hierzu werden die Kosten für die anwaltliche Beratung und/oder anwaltliche außergerichtlche Vertretung von der Landeskasse übernommen.
Für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe muß beim zuständigen Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben, ein Berechtigungsschein beantragt werden. Hierzu sollten Sie bei der zuständigen Rechtsberatungsstelle persönlich vorsprechen und Nachweise Ihrer Einkommens- und Vermögens-
situation zur Vorlage mitnehmen.
Das entsprechende Beratungshilfe-Antragsformular mit Ausfüllhinweisen steht Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe muß beim zuständigen Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben, ein Berechtigungsschein beantragt werden. Hierzu sollten Sie bei der zuständigen Rechtsberatungsstelle persönlich vorsprechen und Nachweise Ihrer Einkommens- und Vermögens-
situation zur Vorlage mitnehmen.
Das entsprechende Beratungshilfe-Antragsformular mit Ausfüllhinweisen steht Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.