Erbrecht
Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erben eingesetzt?
Sie sind Erbe, Miterbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter? Worauf ist zu achten, wenn der Erbfall eingetreten ist?
Sie wollen Vorsorge treffen durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag?
Fachanwalt für Erbrecht Eckhard Lüllmann ist im Bereich des Erbrechtes schwerpunktmäßig mit diesen Aufgabenstellungen befasst. Zum Erbrecht und dem diesbezüglichen Tätigkeitsfeld der Kanzlei gehören unter anderem:
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per e-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Gern vereinbaren wir einen ersten Termin, in dem wir Ihren Fall ausführlich besprechen und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risken und Kosten aufklären. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.
Sie sind Erbe, Miterbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter? Worauf ist zu achten, wenn der Erbfall eingetreten ist?
Sie wollen Vorsorge treffen durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag?
Fachanwalt für Erbrecht Eckhard Lüllmann ist im Bereich des Erbrechtes schwerpunktmäßig mit diesen Aufgabenstellungen befasst. Zum Erbrecht und dem diesbezüglichen Tätigkeitsfeld der Kanzlei gehören unter anderem:
- Professionelle Erstellung von Testaments- und Erbvertragsentwürfen
- Vermögensübertragungen im Rahmen vorweg genommener Erbfolge
- Geltendmachung/Abwehr/Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
- Anfechtung von Testamenten
- Erbausschlagung
- Auslegung und Anfechtung letztwilliger Verfügungen
- Testierfähigkeit
- Hilfe bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bis hin zur Teilungsklage
- Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Rechte gegenüber Banken und Versicherungsgesellschaften
- Testamentsvollstreckung
- Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker
- Rechte aus Vermächtnissen
- Erbscheinsverfahren
- Erbscheinsantrag
- Gerichtliche Auseinandersetzungen
- Erbprozesse (einschließlich Gesamthands- und Gesamtschuldklage)
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testamentsgestaltung
- Erbauseinandersetzung
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsvollstreckung
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per e-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Gern vereinbaren wir einen ersten Termin, in dem wir Ihren Fall ausführlich besprechen und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risken und Kosten aufklären. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.