Die Kosten der anwaltlichen Beratung
Immer wieder taucht die Frage nach den Kosten anwaltlicher Beratung und Tätigkeit auf. Hierzu möchten wir Sie bereits im Vorfeld auf folgendes hinweisen:
Die genauen Rechtsanwaltskosten können nur auf den Einzelfall bezogen bestimmt werden. Daher werden die voraussichtlichen Kosten in der Regel vorab überschlägig ermittelt und vor einer Tätigkeit in aller Regel verbindlich vereinbart.
Erstberatung und Kostenrahmen
Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel nicht mehr als 100,00 Euro. Sofern ausnahmsweise eine Erstberatung aufgrund des Umfanges oder der besonderen Schwierigkeit des Einzelfalles nicht innerhalb dieses Kostenrahmens möglich sein sollte, werden Sie selbstverständlich auf die abweichenden Kosten hingewiesen.
Gebühren für weitergehende Tätigkeiten
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für die über unsere Beratungsleistung hinausgehenden Tätigkeiten bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen richtet sich die Höhe der Vergütung des Rechtsanwaltes nach dem sogenannten Gegenstandswert und erst in zweiter Linie nach Art und Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Da in der Regel nicht nach Stunden abgerechnet wird, entstehen für identische Tätigkeiten unterschiedliche Honorare, je nach Höhe des Gegenstandswertes. Die Kosten werden von uns in der Regel vor der Tätigkeit überschlägig ermittelt und auf dieser Grundlage im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung verbindlich vereinbart, so dass sie bereits vor der Beauftragung eine höchstmögliche Kostentransparenz besteht.
Kostenübernahme und finanzielle Unterstützung
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung wird die Kostenübernahme direkt von uns mit dem Rechtsschutzversicherer geklärt, so dass im Falle einer entsprechenden Kostendeckungszusage des Rechtsschutzversicherers, abgesehen von einem gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrages, keine Kosten für Sie entstehen. Zudem kann in einigen Fällen auch die Gegenseite verpflichtet sein, die Rechtsanwaltsgebühren zu übernehmen. Sofern insbesondere in erbrechtlichen Fällen, die Kosten aus wirtschaftlichen Gründen nicht von Ihnen selbst getragen werden können kann auch eine Prozessfinanzierung in Frage kommen. Auch hierzu beraten wir Sie im Vorfeld.
Kostentransparenz
In der Regel werden die Kosten vor der Auftragserteilung überschlägig ermittelt und auf dieser Grundlage ein Angebot unterbreitet und im Anschluss im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung verbindlich vereinbart. Dadurch besteht für Sie zu jedem Zeitpunkt ein hohes Maß an Kostentransparenz.
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