- Erbrecht
Unsere Expertise im Erbrecht – Ihr Recht in sicheren Händen
Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erben eingesetzt? Sie sind Erbe, Miterbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter? Worauf ist zu achten, wenn der Erbfall eingetreten ist? Sie wollen Vorsorge treffen durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag? Fachanwalt für Erbrecht Eckhard Lüllmann ist im Bereich des Erbrechtes schwerpunktmäßig mit diesen Aufgabenstellungen befasst.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Vertretung im Bereich des Erbrechts. Wir unterstützen Sie sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung Ihres Nachlasses als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in erbrechtlichen Streitfällen oder der Herbeiführung einer einvernehmlichen Einigung.
Neben den erbrechtlichen Regelungen werden immer Fragen des Steuer,- Familienrechts-, und Sozialrechts mit einbezogen.
Nachlassplanung
Nachlassplanung umfasst sowohl Regelungen der zu erbrechtlichen Folgen aber auch mögliche lebzeitigen Vertragsgestaltungen, welche oft das Ziel haben, im Falle der Pflegebedürftigkeit einen Verbrauch des Vermögens durch extrem hohe Pflegezuzahlungen zu vermeiden. Hierzu ist eine rechtzeitige Gestaltung unter Berücksichtigung der sozialrechtlichen Regelungen notwendig. Der diesbezügliche sozialrechtliche Kompetenzbereich wird ebenfalls von Fachanwalt Erbrecht und Sozialrecht Eckhard Lüllmann abgedeckt.
Erbenhaftung und Testamentsvollstreckung
Darüber hinaus beraten wir Sie zur Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten und vertreten Ihre Rechte gegenüber Banken und Versicherungsgesellschaften. Wir übernehmen die Testamentsvollstreckung und setzen uns für die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker ein. Zudem helfen wir Ihnen, Rechte aus Vermächtnissen durchzusetzen.
Erbschafts- und Pflichtteilsansprüche
Wir übernehmen die professionelle Erstellung von Testaments- und Erbvertragsentwürfen und beraten Sie zu Vermögensübertragungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge. Zudem vertreten wir Sie bei der Geltendmachung, Abwehr oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen und prüfen die Möglichkeit einer Anfechtung von Testamenten oder deren Auslegung.
Falls erforderlich, begleiten wir Sie bei der Erbausschlagung und prüfen Fragen zur Testierfähigkeit. Auch in Konfliktsituationen stehen wir Ihnen zur Seite – sei es bei Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft oder der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bis hin zur Teilungsklage.
Erbscheinsverfahren und Erbprozesse
Unsere Kanzlei unterstützt Sie auch in Erbscheinsverfahren, sei es bei der Beantragung eines Erbscheins oder in gerichtlichen Verfahren zur Auseinandersetzung strittiger Erbansprüche. Falls notwendig, vertreten wir Sie in Erbprozessen, einschließlich Gesamthands- und Gesamtschuldklagen.
Ob Testamentsgestaltung, vorweggenommene Erbfolge, Pflichtteilsrecht oder Erbauseinandersetzung – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und Ihren Nachlass rechtssicher zu regeln.
Die Kosten der anwaltlichen Beratung
Immer wieder taucht die Frage nach den Kosten anwaltlicher Beratung und Tätigkeit auf. Hierzu möchten wir Sie bereits im Vorfeld auf folgendes hinweisen:
Die genauen Rechtsanwaltskosten können nur auf den Einzelfall bezogen bestimmt werden. Daher werden die voraussichtlichen Kosten in der Regel vorab überschlägig ermittelt und vor einer Tätigkeit in aller Regel verbindlich vereinbart.
Erstberatung und Kostenrahmen
Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel nicht mehr als 100,00 Euro. Sofern ausnahmsweise eine Erstberatung aufgrund des Umfanges oder der besonderen Schwierigkeit des Einzelfalles nicht innerhalb dieses Kostenrahmens möglich sein sollte, werden Sie selbstverständlich auf die abweichenden Kosten hingewiesen.
Gebühren für weitergehende Tätigkeiten
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für die über unsere Beratungsleistung hinausgehenden Tätigkeiten bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Fällen richtet sich die Höhe der Vergütung des Rechtsanwaltes nach dem sogenannten Gegenstandswert und erst in zweiter Linie nach Art und Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Da in der Regel nicht nach Stunden abgerechnet wird, entstehen für identische Tätigkeiten unterschiedliche Honorare, je nach Höhe des Gegenstandswertes. Die Kosten werden von uns in der Regel vor der Tätigkeit überschlägig ermittelt und auf dieser Grundlage im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung verbindlich vereinbart, so dass sie bereits vor der Beauftragung eine höchstmögliche Kostentransparenz besteht.
Kostenübernahme und finanzielle Unterstützung
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung wird die Kostenübernahme direkt von uns mit dem Rechtsschutzversicherer geklärt, so dass im Falle einer entsprechenden Kostendeckungszusage des Rechtsschutzversicherers, abgesehen von einem gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrages, keine Kosten für Sie entstehen. Zudem kann in einigen Fällen auch die Gegenseite verpflichtet sein, die Rechtsanwaltsgebühren zu übernehmen. Sofern insbesondere in erbrechtlichen Fällen, die Kosten aus wirtschaftlichen Gründen nicht von Ihnen selbst getragen werden können kann auch eine Prozessfinanzierung in Frage kommen. Auch hierzu beraten wir Sie im Vorfeld.
Kostentransparenz
In der Regel werden die Kosten vor der Auftragserteilung überschlägig ermittelt und auf dieser Grundlage ein Angebot unterbreitet und im Anschluss im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung verbindlich vereinbart. Dadurch besteht für Sie zu jedem Zeitpunkt ein hohes Maß an Kostentransparenz.
Häufig gestellte Fragen
Als Fachanwalt für Erbrecht erklärt Eckhard Lüllmann, weshalb eine rechtzeitige Nachlassplanung unverzichtbar ist. Bei Immobilienvermögen biete sich oft auch die lebzeitige Übertragung unter Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt an.
In der Praxis sind eben jene Fälle, in denen die Betroffenen sich nicht ausreichend mit dem Thema Nachlassplanung beschäftigt haben, oft erst in extrem kostenintensiven gerichtlichen Verfahren zu lösen, die sich regelmäßig über Jahre hinziehen. Nicht selten bleibt nach Abzug der hohen Kosten nicht mehr viel vom Nachlass übrig. Meistens hätte dies mit einer rechtzeitigen Nachlassregelung vermieden werden können.
Nachlassplanung umfasst den Bereich der Vermögensnachfolge nach dem Tod – den klassischen Bereich von Erbschaft und Vermächtnis- durch die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen deren Anordnungen erst nach dem Tod eintreten. Hierneben gehört zur Nachlassplanung auch der Bereich der Verfügungen zu Lebzeiten zum Bespiel durch lebzeitige Übertragung von Immobilien oder sonstigem Vermögen.
In aller Regel wird eine Nachlassregelung im Sinne der Betroffenen nicht durch die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge erreicht. Die gesetzliche Erbfolge kommt sozusagen als Notlösung immer dann zum Zuge, wenn kein wirksames Testament oder Erbvertrag vorliegt.
Sind keine Kinder vorhanden gelangen oft auch entferntere Verwandte zur Erbfolge, deren Existenz und Abstammung erst aufwendig ermittelt werden muss.
Auch wenn Kinder vorhanden sind, sieht die gesetzliche Erbfolge immer eine Erbenstellung der Kinder vor, auch wenn dies oft den Vorstellungen der betroffenen insbesondere denen der überlebenden Partner*innen und Ehegatten widerspricht. Besonders im Bereich der Patchworkfamilien hat die gesetzliche Erbfolge oft verheerenden Auswirkungen.
In der Patchworksituation ist insbesondere zu berücksichtigen, dass den Stiefkindern erbrechtlich bezogen auf den Stiefelternteil keine gesetzliche Erbenstellung zukommt. Wer wann wieviel erbt, hängt somit in erster Linie davon ab, wann welcher Eltern bzw. Stiefelternteil verstirbt. Im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer hingegen sind leibliche Kinder den Stiefkindern jedoch gleichgestellt. Daher ist in dieser Konstellation die Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages besonders wichtig.
Bei der Nachlassplanung sind verschiedene Rechtsgebiete zu berücksichtigen. In dem konkreten Einzelfall sind neben erbrechtliche Regelungen auch solche zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer sowie zivilrechtliche Vorschriften im Bereich Schenkungsrückforderung bzw. Schenkungsanfechtung oder die Erbenhaftung im Sozialrecht im Rahmen der Nachlassplanung in die Prüfung mit einzubeziehen. Auch der Bereich von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie Totenfürsorgeerklärungen ist Gegenstand einer umfassenden Nachlassplanung.
Hierbei sind die Regelungsnotwendigkeiten in den vorgenannten Bereichen oft gegenläufig. Eine Maßnahme, die in einem Bereich Vorteile bietet, führt unter Umständen in einem anderen Bereich zu erheblichen Nachteilen.
Haben Sie weitere Fragen?
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per e-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Gern vereinbaren wir einen ersten Termin, in dem wir Ihren Fall ausführlich besprechen und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risken und Kosten aufklären. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.
